Anmeldung "Ballett und Spitzentanz (-Vorbereitung)"

Hier kannst du dein Kind für den Kurs "Ballett und Spitzentanz (-Vorbereitung)" anmelden.

 

Was sind die Vorraussetzungen an der Ballettschule Lorbeer um mit dem Spitzentanz beginnen zu dürfen?

  • Teilnahme an mindestens 2 Kursen der Ballettschule 
    (einer davon Montag 16:30)
  • regelmäßige Teilnahme am Ballett- und Spitze-Vorbereitungs-Kurs
    ab Montag, 10. März 2025, 16:30 - 17:30 Uhr
    (nach den Winterferien / Faschingsferien) 
  • der eigentliche Spitzentanz-Unterricht (also mit entsprechenden Schuhen) beginnt nach den Sommerferien 2025
  • das mit Hilfe einer Ballett-Physiotherapeutin entwickelte Vorbereitungsprogramm trägt maßgeblich zur Fußgesundheit und zu den tänzerischen Fähigkeiten der Ballettschülerin bei
  • die Spitzenschuhe werden von "Spitzenschuhe auf Tournee" im Herbst 2025 in der Ballettschule professionell angepasst

Anmeldeformular




Eine Kopie dieses Formulars geht an die angegebene E-Mail-Adresse.




Ergänzungsvertrag zum Unterrichtsvertrag der Ballettschule Lorbeer

zwischen der Ballettschule Lorbeer und oben angegebener Teilnehmer*in – wird folgender Ergänzungsvertrag geschlossen:

1. Vertragsgegenstand

Die Schülerin nimmt bereits am Unterricht der Ballettschule Lorbeer teil. Sie meldet sich mit diesem Ergänzungsvertrag zusätzlich zum Kurs „Ballett und Spitzentanz (-vorbereitung)“ (Montag 16:30 - 17:30) an.

Die Teilnahme an diesem zusätzlichen Kurs beginnt am 10. März 2025. Der Vertrag gilt ab diesem Zeitpunkt.

2. Unterrichtsbedingungen

Der Unterricht findet gemäß dem Stundenplan der Ballettschule Lorbeer statt. An schulfreien Tagen in Bayern findet kein Unterricht statt.

3. Unterrichtsgebühren

Die Unterrichtsgebühren betragen 24,00 Euro monatlich und sind zusätzlich zu den bereits bestehenden Zahlungsverpflichtungen monatlich im Voraus per Bank-Überweisung zu entrichten.

4. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Anmeldung zum Kurs gilt für ein Jahr ab Vertragsbeginn und endet automatisch. Eine vorzeitige Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich.

5. Zustimmung und Bestätigung

Mit der elektronischen Bestätigung erklärt sich die Schülerin bzw. der Erziehungsberechtigte ausdrücklich mit den Vertragsbedingungen einverstanden.

Da es sich um eine Dienstleistung im Bereich der Freizeitgestaltung handelt, besteht kein Widerrufsrecht nach § 355 BGB.




Bestätigung

Es gilt unsere Datenschutzerklärung.